Gerichtsstab
Objekt des Monats Februar 2024
Datierung: 1664
Herkunft: Sarn
Inventarnummer: XV.77
Im Freistaat der Drei Bünde waren die Gerichtsgemeinden als autonome Staatsgebilde die Träger der politischen und gerichtlichen Gewalt. Sie verfügten über einen Rat mit einem Landammann an der Spitze. Sein Gerichtsstab war ein Zeichen der Macht, der richterlichen Gewalt und Würde, ähnlich wie ein königliches Zepter. Wie die Inschrift auf dem silbernen Knauf zeigt, stammt dieser hölzerne Gerichtsstab vom Heinzenberg. Er wurde 1664 vom Ammann Benedict von Marchion benutzt.
Der Landammann führte den Stab, d.h. er hielt den Gerichtsvorsitz, während er den Gerichtsstab in der Hand hielt. Mit einem Eid auf den Stab gelobte er bei seiner Einsetzung eine unparteiische Rechtssprechung, die Einhaltung der Schweigepflicht sowie den Schutz der Kirche und von Witwen und Waisen. Am Ende eines Verfahrens legte der Ammann den Stab nieder. Bei der Verlesung eines Todesurteils wurde der Stab über dem Verurteilten gebrochen. Noch heute wird der Ausdruck «den Stab über jemanden brechen» bei der negativen Bewertung einen Menschen verwendet.
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