Plakat Frauenstimmrecht

Objekt des Monats Februar 2021

Datierung: 1971
Gast-Exponat aus dem Frauenkulturarchiv Graubünden, Bestand 23
Foto: Olivia Aebli-Item/Südostschweiz

Plakat Frauenstimmrecht  Frauenstimmrecht


Vor 50 Jahren, am 7. Februar 1971, wurde in der nationalen Abstimmung das Frauenstimm- und -wahlrecht auf Bundesebene angenommen. Graubünden stimmte der Vorlage nicht sehr deutlich mit 55 Prozent Ja-Stimmen zu. Das positive Resultat beeinflussten Gemeinden in Stadtnähe, in Südbünden und in touristischen Gebieten.

Es war ein langer Weg, bis die Bündner Frauen auf allen Ebenen aktiv in die Politik einsteigen durften. Bei der ersten eidgenössischen Abstimmung vom 1. Februar 1959 lag der Anteil der Nein-Stimmen in Graubünden bei 77,6 Prozent. Am 20. Oktober 1968 lehnten die Bündner das Frauenstimmrecht auch auf kantonaler und auf kommunaler Ebene mit 66,5 Prozent ab. 
Erst nachdem der Bund das Frauenstimmrecht eingeführt hatte, führte auch Graubünden als fünftletzter Schweizer Kanton am 5. März 1972 mit über 72 Prozent Ja-Stimmen die politische Mitsprache der Frauen auf kantonaler Ebene ein. 1983 wurden die letzten 13 Bündner Gemeinden gezwungen, ihren Frauen das Stimm- und Wahlrecht auf kommunaler Ebene zu gewähren
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